Zu den bekanntesten Förderanstalten im Baubereich zählt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die auch den Einbau von PV-Anlagen fördert. Förderfähig sind dabei nicht nur der Aufbau, sondern auch die Planung und Projektierung Ihrer PV-Anlage inklusive eines Stromspeichers. Früher wurde hier getrennt und Stromspeicher wurden separat über das Programm 275 der KfW gefördert. Heute wird alles zur PV-Anlage über das Programm 270 geregelt – auch die Erweiterung einer Bestandsanlage. Selbst die Dachsanierung, die ein Altbau für die Installation einer PV-Anlage oft erfordert, können Sie durch die KfW-Förderung abdecken.
Damit Sie sich die Fördergelder sichern können, darf Ihre Anlage nicht auf einem Gebäude installiert werden, das für die Stromerzeugung errichtet wurde. Da die Anlagen im Privatbereich in der Regel auf Wohnhäusern verortet sind, stellt das kein Problem dar. Als Privatperson müssen Sie zudem einen Teil des selbst erzeugten Stroms einspeisen, können also nicht alles selbst nutzen. Durch die erhöhte Stromerzeugung im Sommer stellt aber auch das kein Problem dar. Sie können zudem den Kredit mit der Einspeisevergütung kombinieren, die wir im nächsten Absatz erklären.
Ab 1,44 % effektivem Jahreszins
Zinsbindung: 5, 10, 15 oder 20 Jahre
Bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
Auszahlung: 100 %
Laufzeit: 5, 10, 15, 20 oder 30 Jahre, mindestens aber 2 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis 5 Jahre
Außerplanmäßige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Abrufbar innerhalb von 12 Monaten nach Zusage, in einer Summe oder Teilbeträgen
Zur Beantragung des Kredits können Sie online über die Website der KfW schon einmal alle Unterlagen vorbereiten. Diese bringen Sie dann zu einem Gespräch mit Ihrer Bank mit. Heutzutage unterstützen die meisten Banken die Beantragung des KfW-Kredits, darunter die Sparkassen, die Commerzbank und – ab einem Kreditvolumen von 25.000 Euro – auch die Deutsche Bank.
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Josef Romer GmbH
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